AGB
Erklärungen gemäß § 5 asensu GmbH, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Handelsregister: HRB 216738 B
E-Mail: info@asensu.de
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
asensu GmbH Kaiserdamm 100 14057 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen der asensu GmbH, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Stand: 01.12.2025
§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung, Vorrang
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der asensu GmbH, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin („asensu“) und ihren Auftraggebern.
  2. Die Leistungen von asensu richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Spätestens mit Angebotsannahme, Leistungsbeginn, Zahlung, Nutzung oder Duldung der Leistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
  5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn asensu ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
  6. Diese AGB haben Vorrang vor allen sonstigen Vertragsbestandteilen, insbesondere vor Einkaufsbedingungen, Rahmenverträgen oder Nebenabreden.
  7. Die Gesamtheit der Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns bezüglich des betreffenden Vertrags bestehen, basiert auf diesen Bedingungen sowie auf separaten, individuell mit Ihnen getroffenen Absprachen. Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist die jeweils gültige Fassung unserer AGB´s maßgeblich.
  8. Wir erkennen abweichende Bedingungen von Kundenseite nicht an. Dies bleibt auch dann gültig, wenn wir einem Einschluss solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss 2.1 Vertragsgegenstand
  1. asensu unterstützt ihre Kunden, insbesondere Unternehmen aus dem Handwerks-, Küchen-, Möbel- und Einrichtungsbereich sowie vergleichbaren mittelständischen Betrieben, bei der Vermarktung ihrer Angebote, der Steigerung der digitalen Sichtbarkeit sowie – sofern vereinbart – bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter über digitale Kanäle.
  2. Hierzu erbringt asensu fortlaufende Marketing-, Beratungs-, Strategie- und Umsetzungsdienstleistungen auf Basis eines eigenen Marketing- und Betreuungskonzepts.
  3. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass es sich ausschließlich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB handelt.
  4. Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB wird nicht begründet.
  5. asensu schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, sondern ausschließlich ein fachgerechtes Tätigwerden.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertragsschluss kann erfolgen: • fernmündlich (z. B. Telefon, Videochat), • in Textform (z. B. E-Mail), • oder schriftlich.
Auch fernmündlich geschlossene Verträge sind rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, die Vertragsinhalte nochmals schriftlich oder unterzeichnet zu erhalten.
2.3 Aufzeichnung fernmündlicher Gespräche Der Auftraggeber willigt ein, dass asensu Telefonate und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf. Ein Anspruch auf Herausgabe der Aufzeichnungen besteht nicht. § 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsdurchführung 3.1 Marketing- und Betreuungskonzept
asensu hat ein eigenes Marketing-, Beratungs- und Betreuungskonzept entwickelt, das u. a. folgende Bestandteile umfasst:
  • strategische Marketing- und Vertriebsberatung
  • Planung, Betreuung und Optimierung von Online-Marketing-Maßnahmen
  • konzeptionelle, inhaltliche und operative Unterstützung bei Werbekampagnen
  • Einsatz technischer Systeme, Analyse- und Reporting-Tools
  • Schulungs-, Support- und Beratungsleistungen
  • Das Konzept wird fortlaufend angepasst und über die gesamte Vertragslaufzeit begleitet.
  1. asensu unterstützt den Auftraggeber bei Werbemaßnahmen auf externen Plattformen (z. B. Meta, Google). Kontaktanfragen („Leads“) stellen lediglich Interessensbekundungen dar.
  2. asensu schuldet keine bestimmte Anzahl, Qualität, Abschlussquote oder Erreichbarkeit solcher Kontakte.
  3. asensu arbeitet nach bewährten Best Practices. Weicht der Auftraggeber auf eigenen Wunsch hiervon ab, übernimmt asensu keine Verantwortung für hieraus resultierende Abweichungen oder Nachteile.
  4. Kosten externer Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung von asensu und vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
  5. Sofern vereinbart, kann asensu Zusatzleistungen (z. B. Vorqualifizierung, CRM-Systeme, Schulungsmaterialien) bereitstellen.
  6. Ein bestimmter Erfolg wird auch insoweit nicht geschuldet.
  7. asensu steht ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB hinsichtlich Art, Umfang, Priorisierung und Durchführung der Leistungen zu.
  8. asensu ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte erbringen zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
  2. Unterbleibt die Mitwirkung, gilt die Leistung von asensu als ordnungsgemäß erbracht.
  3. Verzögerungen oder Einschränkungen begründen keine Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche.
  4. Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 5 Preise, Zahlungen und sonstige Bedingungen
  1. Die von asensu fernmündlich, in Textform oder schriftlich angegebenen Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und in der Währung Euro.
  2. asensu stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die die gesetzliche Umsatzsteuer ausweist. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel elektronisch als PDF per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
  3. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist sofort fällig. Sofern kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Alle Zahlungen sind bargeldlos auf das von asensu benannte Konto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von asensu.
  5. Sofern dem Kunden eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, ist asensu berechtigt, den Rechnungsbetrag nach Übersendung der Rechnung vom vom Kunden benannten Konto einzuziehen.
  6. Kommt es zu Rücklastschriften, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder unberechtigter Widersprüche, ist asensu berechtigt, die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den ausstehenden Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rücklastschrift erneut zu begleichen.
  7. Bei Vereinbarung der Zahlung per SEPA-Lastschrift stellt asensu dem Kunden nach Vertragsschluss ein entsprechendes Lastschriftmandat zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, das Mandat unverzüglich vollständig ausgefüllt und ordnungsgemäß unterzeichnet an asensu zurückzusenden.
  8. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit die zugrunde liegenden Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  9. asensu ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich die der Preisgestaltung zugrunde liegenden Kostenfaktoren nach Vertragsschluss ändern. Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren zählen insbesondere Personalkosten, Kosten für technische Infrastruktur und Software sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.
  10. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die genannten Kostenfaktoren tatsächlich verändert haben. asensu wird den Kunden über eine geplante Preisanpassung mindestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform informieren und die Gründe sowie den Umfang der Anpassung nachvollziehbar darlegen.
  11. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung der vereinbarten Vergütung um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung in Textform zu kündigen.
  12. Im Falle einer Senkung der zugrunde liegenden Kostenfaktoren wird asensu die Vergütung entsprechend herabsetzen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
  1. Der Vertrag wird für eine feste Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer um die vereinbarte Laufzeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  4. Bereits entstandene Vergütungs- und Zahlungsansprüche bleiben auch im Falle der Kündigung oder Vertragsbeendigung in vollem Umfang bestehen.
§ 7 Verzug
  1. Asensu ist erst verpflichtet Leistungen zu erbringen, sobald der Rechnungsbetrag seitens des Kunden eingegangen ist und sämtliche notwendigen Daten und Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt worden sind.
  2. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zur Zahlung des offenen Betrags nicht zu leisten.
  3. Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen im Zahlungsverzug, steht es der asensu GmbH frei den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen unmittelbar einzustellen. Außerdem wird die asensu GmbH die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin des Vertrags fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
  4. Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Plattformen, Drittanbieter und höhere Gewalt
  1. asensu erbringt seine Leistungen teilweise unter Nutzung externer Plattformen, Softwarelösungen oder Drittanbieter (z. B. Werbeplattformen, Hosting-Anbieter oder Analyse-Tools).
  2. asensu übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen, Richtlinienänderungen, Funktionsänderungen oder algorithmische Anpassungen solcher externer Plattformen oder Dienste.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Pandemien, Streiks oder vergleichbare, nicht von asensu zu vertretende Umstände, entbinden asensu für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.
  4. Vergütungsansprüche von asensu bleiben auch im Falle von Leistungsunterbrechungen gemäß Absatz 7.2 bestehen, soweit die Unterbrechung nicht von asensu zu vertreten ist.
§ 9 Haftung
  1. asensu haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet asensu nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, nicht erreichte Umsätze, Leads, Rankings oder sonstige erwartete Ergebnisse ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Die Haftung von asensu ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Vergütung der letzten drei Vertragsmonate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.
§ 10 Schadensersatz und Freistellung
  1. Der Auftraggeber stellt asensu von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien oder Informationen geltend gemacht werden oder aus Rechtsverstößen resultieren, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzuordnen sind. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht oder sonstige gesetzliche Vorschriften.
  2. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, soweit diese zur Abwehr entsprechender Ansprüche erforderlich sind.
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen asensu sind – vorbehaltlich der Regelungen zur Haftung in § 8 – ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens asensu vorliegt.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Know-how
  1. Sämtliche von asensu bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Texte, Präsentationen, Webinare, Schulungsunterlagen, Datenbanken, Konzepte, Strategien und sonstige Materialien, unterliegen dem Urheberrecht sowie sonstigen Schutzrechten. Eine Nutzung über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von asensu nicht gestattet.
  2. Der Auftraggeber erhält – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer des Vertragsverhältnisses und ausschließlich zum vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  3. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der von asensu bereitgestellten Inhalte über den vereinbarten Vertragszweck hinaus ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Inhalte aus passwortgeschützten Bereichen, internen Schulungen oder exklusiven Arbeitsmaterialien.
  4. Werbetexte, Anzeigen, Konzepte oder sonstige Inhalte, die von asensu auf eigenen Webseiten, in sozialen Netzwerken, Foren oder Gruppen veröffentlicht werden, begründen keinerlei Nutzungsrechte zugunsten des Auftraggebers.
§ 12 Nebenpflichten des Auftraggebers
  1. Dem Auftraggeber ist es untersagt, von asensu vermittelte oder bereitgestellte Inhalte, Vorlagen, Strategien, Konzepte, Methoden oder Prozesse ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von asensu an Dritte weiterzugeben, zu veräußern oder im Rahmen eigener oder fremder gewerblicher Leistungen zu nutzen.
  2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Auftraggeber untersagt, von asensu bereitgestellte oder zur Verfügung gestellte technische Infrastrukturen, Systeme, Kampagnenstrukturen, Werbetexte, Anzeigen oder vergleichbare Leistungen weiter zu nutzen, sofern keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Sämtliche Rechte an von asensu bereitgestellten Landingpages, Domains oder Subdomains verbleiben auch nach Vertragsende bei asensu, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen wurden.
  4. Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehenden Nebenpflichten, ist er verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche von asensu bleiben unberührt.
§ 13 Referenznennung
  1. asensu ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die Zusammenarbeit in angemessener Weise zu Referenzzwecken zu benennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Kanälen oder sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen. Hierzu darf auch das Firmenlogo des Auftraggebers verwendet werden.
  2. Die Referenznennung ist zeitlich nicht beschränkt.
  3. Sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist, kann die Zustimmung zur Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  4. Ein solcher Widerruf berührt nicht bereits veröffentlichte Materialien, soweit deren Entfernung unzumutbar ist.
§ 14 Datenschutz
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausschließlich Daten an die asensu GmbH weiterzugeben, die frei von Rechten Dritter sind.
  2. Gleichlautend wird die asensu GmbH von Verstößen gegen die DSGVO oder BDSG vom Auftraggeber freigestellt. asensu haftet nur, sofern diese Verstöße ausschließlich durch die asensu GmbH begangen wurden.
§ 15 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen
  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten, es sei denn, die Informationen sind ohne Verstoß gegen diese oder andere Geheimhaltungsverpflichtungen öffentlich bekannt. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte.
  2. Beide Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages mit vertraulichen Informationen der Gegenseite in Berührung kommen, sicher, dass auch diese die Geheimhaltungspflichten aus Abs. 1 berücksichtigen.
§ 16 Schlussbestimmungen & salvatorische Klausel
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von asensu, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von asensu, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.